Änderung im Kaufrecht – Bedeutung für den Pferdekauf

Das Jahr 2022 hat für professionelle Pferdeverkäufer durch Änderungen im Kaufrecht einige Neuheiten mit sich gebracht. Diese sollten in Kaufverträgen beachtet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die jeweiligen Klauseln unwirksam sind.

Eine entscheidende Änderung ist unter anderem, dass § 442 BGB keine Anwendung mehr beim Verbrauchsgüterkauf findet. § 442 BGB regelt, dass die Rechte des Käufers bezüglich eines Mangels ausgeschlossen sein können, sobald dieser bei Vertragsschluss den Mangel kennt.

Demnach kann es unter Umständen nicht mehr ausreichen, wenn der Käufer über Sachmängel des Pferdes in Kenntnis gesetzt wird, beispielsweise indem ihm diese vor Unterzeichnung des Vertrages mitgeteilt wurden oder dem Käufer ein Protokoll einer tierärztlichen Untersuchung gezeigt wurde.

Von jetzt an bedarf es, neben der Mitteilung vor der Unterzeichnung, einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Eine Ankaufsuntersuchung (AKU) in den Kaufvertrag mit aufzunehmen und darauf zu verweisen, wird von nun an wohl nicht mehr ausreichen.

Aus diesem Grund ist für Unternehmer (gewerbliche Pferdeverkäufer) besondere Vorsicht bei älteren Musterverträgen aus dem Internet geboten.