Pferderechtsentscheidung des OLG Celle vom 15.02.23 (Az.: 20 U 36/20) Auch „geringwertige Pferde“ sind eine Behandlung wert.

Das Oberlandesgericht Celle hat am 15.02.2023 eine Pferderechtentscheidung getroffen, die aus tierrechtlicher Sicht sehr erfreulich ist und Schadensersatz in einer Höhe zugebilligt hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigt.

Das Urteil wurde in einem Fall gesprochen, bei dem ein 24 Jahre alter Wallach von einem Hund über die Weide und bis ins nächste Dorf gejagt wurde. Das Pferd hatte im Sommer 2019 einen wirtschaftlichen Wert von 300,00 Euro und diente als „Gesellschafter“ für Artgenossen.

Bei dieser Verfolgungsjagd stürzte das Pferd mehrfach und verletzte sich dabei schwer, woraufhin der Besitzer es in einer Tierklinik für mehr als 14.000 Euro operieren ließ.
Bereits das Landgericht Verden hatte die Hundehalterin verurteilt, diese Behandlungskosten zu tragen und die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wies der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes nun zurück.

Es wurde entschieden, dass die Besitzerin des Hundes den gesamten Schaden ersetzen muss, obwohl der Schaden auf den eigenen Fluchtinstinkt des Pferdes zurückzuführen ist. Begründet wurde es damit, dass es sich bei dem Unfall nicht nur um ein kurzes Erschrecken des Pferdes handelte, sondern vielmehr wurde das Pferd von dem Hund über die Weide und den Koppelzaun und schließlich über die Straße bis in die nächste Ortschaft getrieben. Der Hund war in den Augen des Pferdes eine Gefahr und überwog damit die Eigenleistung des Pferdes zum Unfall.
Des Weiteren wurde vom Senat entschieden, dass der wirtschaftliche Wert des Pferdes nichts daran ändert, dass die Hundehalterin die gesamten Behandlungskosten ersetzen muss. Diese Kosten überstiegen den Wert des Pferdes um ein 49-faches, jedoch wurde es damit begründet, dass der Mensch Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat und es sich bei dem Wallach um ein schmerzempfindliches Lebewesen handelt.

Wichtiger sei es verschiedene Umstände abzuwägen, wie beispielsweise die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres und die Beziehung zwischen Tier und Halter. In diesem Fall war der Wallach das erste Pferd des Klägers und beide hatten eine enge Bindung.

Mit diesem besonderen und tierfreundlichen Urteil setzt das Oberlandesgericht Celle ein Statement.