Häufig bedienen sich Bauinteressenten bereits im Planungsstadium eines Architekten bzw. eines Bauingenieurs. Aufgrund der Beziehungen mit dem Planer bei der Vorbereitung des Baus (Einholung einer Baugenehmigung, Entwurfsplanung, Vergabe) erwägen viele Bauherren, denselben Architekten bzw. Bauingenieur auch für die Bauüberwachung und sogar die Objektbetreuung zu beauftragen.
Dies kann jedoch zu Schwierigkeiten führen. Soweit Probleme bei der Ausführung des Baus auftreten, müsste der planende Architekt bzw. Bauingenieur möglicherweise auf eigene Fehler bei der Bauvorbereitung hinweisen. Dies könnte zu seiner Haftung führen.
Dieser mögliche Interessenkonflikt könnte dazu führen, dass der Mangel verschleiert wird.
Es ist daher zu empfehlen, für die Phase der konkreten Umsetzung des Bauvorhabens, d.h. ab Baubeginn, einen anderen Architekten bzw. Bauingenieur zu beauftragen