In gewissen Situationen hat sich sicherlich schon der eine oder andere gefragt, was für Verkehrsregeln jetzt eigentlich auf einem Parkplatz gelten. Insbesondere die Frage um Rechts vor Links wurde in der Vergangenheit strittig beurteilt. Nunmehr hat der BGH (Urt. v. 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21) entschieden, dass auf Parkplätzen grundsätzlich nicht Rechts vor Links gilt. Rechts vor Links gilt demnach nur bei Fahrspuren mit eindeutigem Straßencharakter, der im Regelfall auf öffentlichen Parkplätzen nicht vorzufinden ist.