Interessantes aus dem Themenbereich Baurecht
Vermeiden Sie typische Fehler im Baurecht!
Nachfolgend ein paar Beispiele:
Beauftragung des Generalunternehmers oder Einzelunternehmer für unterschiedliche Gewerke?
Die Beauftragung eines Generalunternehmers, der das Bauvorhaben in der Regel bezugsfertig erstellt, hat für den Auftraggeber einen wesentlichen Vorteil: Der Auftraggeber muss nicht klären, durch welchen der auf der Baustelle tätigen Unternehmer ein Mangel verursacht...
Keine Vereinbarung von festen Baufristen
Viele Verträge, die maßgeblich von den Bauunternehmern beeinflusst werden, enthalten die Vereinbarung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Von Bauunternehmern geprägte Verträge enthalten in der Regel wenige verbindliche Fristen. Dies gilt...
Vollumfassende Beauftragung eines Architekten bzw. Bauingenieurs von Planung bis Ende der Bauausführung
Häufig bedienen sich Bauinteressenten bereits im Planungsstadium eines Architekten bzw. eines Bauingenieurs. Aufgrund der Beziehungen mit dem Planer bei der Vorbereitung des Baus (Einholung einer Baugenehmigung, Entwurfsplanung, Vergabe) erwägen viele Bauherren,...
Fehlende Sorgfalt bei der Überprüfung der Leistungsbeschreibung
Der Bauunternehmer bereitet die zum Vertrag zählende Leistungsbeschreibung in der Regel standardisiert vor. Diese Standardisierung hat für den Auftraggeber den Nachteil, dass ein Nachweis für einen Mangel häufig schwerer zu führen ist. Denn standardisierte...
Unsere Beiträge sind von uns nach bestem Wissen für Interessierte erstellt worden. Beachten Sie jedoch bitte, dass diese nicht abschließend sind und sich jeder Einzelfall anders darstellt
Das Team der Rechtsanwälte Siebel